Timbatuku Entweder muss der Einbau untersagt werden oder die definierten Ausnahmen im §23 müssen weiter gefasst werden.
Oder man macht mehr Aufklärungsarbeit, was das Risiko von Ablenkungen durch Touchscreens angeht und die Gesetzeslage. Wer dann trotzdem solch ein Auto kauft, muss wissen, dass er zur Veränderung der Scheibenwischergeschwindigkeit anhalten muss. Verboten werden sollten Touchscreens zur Einstellung sicherheitsrelevanter Funktionen, sprich einschalten lassen muss sich der Scheibenwischer, ohne seinen Blick länger als einen Sekundenbruchteil von der Straße nehmen zu müssen.
Ich bin, wie man merkt, kein Freund von Touchscreens, wo sie sich vernünftig vermeiden lassen.
Vorläufer dieses unseligen Trends waren glatt geschliffene Schalterbatterien, als Beispiel hier die Klimanlage des A2, über die ich mich fast täglich ärgern darf.

Diese Tasten sind ohne hinzuschauen eigentlich auch schon nicht zu bedienen.
Wolfgang Irrsinn entwickeln?
Genauso fragte mein Großvater auch, als er das erste Handy mit Touchscreen und Ziffern auf dem Bildschirm sah. Er hatte doch ein Telefon mit Wählscheibe. (Wisst ihr noch, was das ist?) Sein Telefon funktionierte doch! Warum sollte er einen Touchscreen haben? Irrsinn sowas!
Ich gehe davon aus, Du konntest ihm erklären, welche funktionellen Vorteile ein modernes Handy gegenüber seinem FeTAp 611-2 aufzubieten hat. Bei meiner Klimaanlage haben sich mir die gravierenden funktionellen Vorteile noch nicht erschlossen. Die Funktionen sind die gleichen wie im Golf 5:
