Tron Du hättest nun mal nicht einfahren dürfen, da absehbar war, dass Du den Fußweg blockierst.
Ich habe nicht den Fußweg blockiert. Es war wie ich schrieb: Das Fahrzeugheck ragte ein wenig in den Fußweg hinein. Es blieb reichlich Platz, auch für zwei Fußgänger nebeneinander oder einen Fußgänger mit Kinderwagen.
Tron Wenn wirklich nur noch Platz für einen Fußgänger war, dann musste der Radfahrer den Radweg nicht einmal "regelwidrig" verlassen, um Dir auf die Scheibe zu klopfen.
Unsinn. Der Radfahrer hatte an der Stelle überhaupt nichts zu suchen. Der vorhandene Radweg war überhaupt nicht betroffen von der Situation und der Radfahrer hätte sich gar nicht gestört fühlen können, wenn er nicht verbotswidrig den Gehsteig benutzt hätte. Da das nun schon der zweite Beitrag ist, der aufgrund mangelnder Kenntnis der Situation zu einer Fehleinschätzung kommt (verstärkt natürlich durch meine Unfähigkeit, die Situation in Worten verständlich zu beschreiben), habe ich jetzt mal eine kleine Skizze beigefügt. Fahrtrichtung für alle Beteiligten ist Süden (also nach unten).
Tron Die Frage ist, was man in der Situation mit einem Kinderwagen macht. Da man wegen der Abgase und möglichem Zurückrollen mit Abstand passieren sollte, muss man unweigerlich auf den Radweg ausweichen - nächster Konflikt vorprogrammiert.
Mit dem Kinderwagen geht man zügig an dem Fahrzeug vorbei. Die Abgase sind dann nicht größer als das, was man ohnehin in der Stadt ständig einatmet. Auf den Einwand des Zurückrollens gehe ich jetzt nicht ein, da ich Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vortrags habe.
Tron Du rechtfertigst Dein regelwidriges Verhalten mit der Situation,
Es war kein regelwidriges Verhalten. Mein Verhalten war absolut im Einklang mit §1 StVO.
Tron obwohl er vielleicht auch seine Gründe hatte.
Hatte er nicht! Wie du jetzt aus der Skizze ersehen kannst, gab es für ihn keinen Grund, den Gehweg zu benutzen. Der Radfahrer hat die StVO missachtet, nicht ich.
Tron In der Praxis hätte ich wohl auch nicht auf der Straße gewartet.
Jeder hätte nicht auf der Straße gewartet. Es war Rush-Hour (auch wenn die Rush-Hour einer Kleinstadt nicht mit Frankfurt oder München zu vergleichen ist) und ein Warten auf der Straße hätte einen ziemlichen Stau provoziert. Das wieder wäre gerechtfertigt gewesen, wenn so wenig Platz gewesen wäre, dass der Fußweg völlig blockiert oder sogar Fuß- und Radweg blockiert gewesen wären. Das war hier nicht der Fall. Mein Fahrzeug ragte hinten vielleicht 20 - 30 cm auf den Fußweg bei einer Fußwegbreite von insgesamt etwa 1,75 m.
