Isabell Wobei in diesem Fall meiner subjektiven Meinung nach durchaus die Merkmale der Heimtücke und Habgier gegeben sind.
Habgier kann man bei allen Wirtschaftsdelikten unterstellen. Für Mord braucht es aber eine Tötungsabsicht, die Habgier bezieht sich also auf einen Vorteil für den Täter, der sich aus dem Ableben des Opfers ergibt. Einen solchen Vorteil gibt es hier m.E. nicht, der Tod des Opfers hat keinen Vorteil für den Täter, der Tod war "lediglich" mittelbare Folge. Den Tod billigend in Kauf genommen hat der Täter aber, insofern wäre er schon wegen Totschlags oder zumindest wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu belangen.
Dafür muß erst mal nachgewiesen werden, dass auch nur ein einziger Mensch wegen seiner Panscherei gestorben ist und nicht an der Krankheit selbst.
Wenn Du Deine Habseligkeiten aus einem brennenden Haus trägst und den schlafenden Nachbarn willentlich verbrennen lässt, kannst Du Dich auch nicht darauf herausreden, dass ja das Feuer den Nachbarn umgebracht hätte. In Kenntnis des Feuers hättest Du sie retten können und müssen, in Kenntnis der Krebserkrankung der betroffenen Patienten hätte der Apotheker seinen Anteil an der Rettung dieser Menschen leisten können und müssen.
Mich macht es schon sauer, dass ein Mensch mit so etwas wahrscheinlich recht milde davon kommt - während Andere ohne wirklich vorauszusetzende Absicht in Situationen geraten, dann dumm im Affekt handeln und ein Mensch stirbt, im Verhältnis härter bestraft werden.
Ist das so? Wäre mir jetzt neu.
Wer ohne eigenes Zutun in eine Ausnahmesituation gerät und dann im Affekt falsch handelt und indirekt einen Tod herbeiführt, der wird m.E. nicht hart bestraft, er hat sogar gute Chancen, dass das Ganze als Unfall behandelt wird. Vorausgesetzt, wie gesagt, dass er ohne eigenes Zutun in diese Ausnahmesituation geraten ist.
Wer hingegen es auf eine Prügelei ankommen lässt und dann vom Kampf berauscht ein Messer zückt, dem wird man nicht zugestehen, dass er an der Eskalation unbeteiligt war.