grundsätzlich sehe ich auch den ladenbesitzer im recht. masken sind nun mal gesetzlich vorgeschrieben und er kann dafür belangt werden (nehme ich jedenfalls an), wenn er in seinem laden nicht dafür sorgt, dass das eingehalten wird. wenn diese frau es ihm nicht durch das vorzeigen des attestes nachweist, ist er eben nicht auf der sicheren seite, wenn er sie trotzdem einkaufen lässt. die kundin könnte ihn genauso gut anlügen - es steht ihr ja nicht im gesicht geschrieben, dass sie irgendein leiden hat, dass sie von der maskenpflicht befreit. und ja, da finde ich es richtig und nachvollziehbar, wenn er von seinem hausrecht gebrauch macht.
und an seiner stelle hätte ich auch keine lust, die polizei in so einem fall zu rufen (zwecks überprüfung), das gibt im zweifelsfall unnötiges (negatives) aufsehen, unnötigen papierkram etc.
Matilde Was mir beim Lesen gleich aufgefallen ist: Ich verstehe gar nicht warum sie sich weigert, das Attest vorzuzeigen. Damit hätte sie doch ganz unkompliziert ihr Recht bestätigen können. Warum probt man so einen Aufstand?
ich nehme an, dass sie nicht will, dass der ladeninhaber ihre ärztliche diagnose (z.b. befreiung wegen asthma, COPD etc.), ebenso den namen und fachrichtung ihres arztes erfährt - ich vermute mal, dass diese dinge auf einem attest vermerkt sind.
ist nur so ein gedankenspiel: wäre es nicht möglich (natürlich auf eigene kosten), sich eine art notariell beglaubigte bestätigung über die existenz des attest - ohne nennung von (fach)arzt und diagnose - erstellen zu lassen, um das dann vorzeigen zu können? dann wäre die von ihr monierte verletzung des datenschutzes umgangen.